NRW entlastet Vereine bei GEMA-Kosten
Gute Nachricht für viele Vereine und ehrenamtliche Organisationen in Nordrhein-Westfalen: Ab dem 1. Juli 2026 übernimmt das Land NRW unter bestimmten Voraussetzungen die GEMA-Kosten für bis zu vier eintrittsfreie Veranstaltungen pro Jahr. Ganz wichtig bleibt aber: Die Veranstaltungen müssen trotzdem vorab über das GEMA-Onlineportal angemeldet werden.

Mehr Unterstützung für das Ehrenamt
Vereinsfeste, kleine Feiern, Begegnungsabende oder Aktionen im Ort: Viele Veranstaltungen leben vom Einsatz ehrenamtlicher Helferinnen und Helfer. Sie schaffen Gemeinschaft, bringen Menschen zusammen und machen das Leben vor Ort lebendiger.
Um dieses Engagement zu stärken, haben das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen und die GEMA eine Pauschalregelung für gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Vereine und Organisationen in NRW getroffen. Für bis zu vier passende Veranstaltungen pro Jahr können dadurch künftig die GEMA-Lizenzkosten vom Land Nordrhein-Westfalen übernommen werden. Die Regelung gilt für Veranstaltungen ab dem 1. Juli 2026.
Was ist abgedeckt?
Die Regelung gilt für eintrittsfreie Vereinsveranstaltungen mit Musik – zum Beispiel Sommerfeste, Gartenfeste, Vereinsfeste oder das Maibaumaufstellen. Dabei kann es sich um Live-Musik handeln oder um Musik von Tonträgern, also etwa CD, MP3, Laptop oder Streaminganbieter. Die Veranstaltung kann drinnen oder draußen stattfinden, darf aber eine Veranstaltungsfläche von 500 Quadratmetern nicht überschreiten.
Wichtig ist außerdem: Der Verein oder die Organisation muss ihren offiziellen Sitz in Nordrhein-Westfalen haben, überwiegend ehrenamtlich arbeiten und gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen. Ein entsprechender Nachweis, zum Beispiel ein Freistellungsbescheid, sollte vorhanden sein.
Kein Eintritt – Spenden sind aber erlaubt
Damit die Pauschale greift, darf für die Veranstaltung kein Eintritt verlangt werden. Erfreulich für viele Vereine: Eine Veranstaltung auf Spendenbasis ist erlaubt. Auch der Verkauf von Speisen und Getränken ist möglich, solange die Veranstaltung nicht kommerziell ausgerichtet ist.
Anmeldung bleibt Pflicht
Auch wenn durch die Pauschalregelung keine eigenen GEMA-Lizenzkosten anfallen, muss die Veranstaltung weiterhin angemeldet werden. Die Anmeldung muss vor der Veranstaltung und ausschließlich über das GEMA-Onlineportal erfolgen. Nur dann kann das Land Nordrhein-Westfalen die Kosten übernehmen.
Es handelt sich außerdem nicht um eine unbegrenzte „GEMA-Flatrate“. Die Übernahme gilt für bis zu vier Veranstaltungen pro Jahr und Verein oder Organisation – und nur, solange das vereinbarte landesweite Kontingent noch nicht ausgeschöpft ist. Sollte dieses Kontingent erreicht sein, fallen für weitere Veranstaltungen wieder die üblichen Lizenzkosten an.
Bei Live-Musik: Setlist nicht vergessen
Sobald jemand live singt oder musiziert – auch nur bei einem kurzen Auftritt – gilt die Veranstaltung als Live-Veranstaltung. In diesem Fall muss weiterhin eine Setlist eingereicht werden. Diese muss spätestens sechs Wochen nach der Veranstaltung bei der GEMA vorliegen.
Was nicht unter die Regelung fällt
Nicht jede Veranstaltung ist automatisch abgedeckt. Ausgeschlossen sind unter anderem Festivals und Konzerte, Theater- und Kabarettveranstaltungen, Tanzkurse, Sportveranstaltungen, Streaming-Veranstaltungen, dauerhafte Hintergrundmusik im Vereinsheim, Veranstaltungen mit Eintritt, Festumzüge, Public Viewing sowie kommerzielle Weihnachtsmärkte.
Vereine, die bereits über einen Verband oder eine Vereinigung von einem bestehenden GEMA-Pauschalvertrag profitieren, sollten außerdem zunächst dort prüfen, welche Regelung greift. Bestehende Pauschalverträge haben Vorrang.
Ein guter Schritt für das Vereinsleben
Für viele kleinere Vereine kann diese Regelung eine echte Entlastung sein. Gerade Veranstaltungen ohne Eintritt, die vor allem dem Miteinander im Ort dienen, werden dadurch einfacher planbar. Das spart Kosten, reduziert Hürden und stärkt das, was Vereine ohnehin jeden Tag leisten: Menschen zusammenbringen, Gemeinschaft fördern und das Leben vor Ort aktiv mitgestalten.
Für Hinsbeck und die vielen Engagierten im Ort ist das eine gute Nachricht – und ein weiterer Grund, neue Ideen nicht an Formularen und Gebühren scheitern zu lassen.
Weitere Informationen sowie die Anmeldung gibt es direkt bei der GEMA.
Quelle: https://www.gema.de/ | Beitragsbild mit KI erstellt.




